Jonas Lauwiner: Wie ein Schweizer mit marokkanischen Wurzeln zum ‚König‘ wurde

Jonas Lauwiner besitzt zahlreiche herrenlose Grundstücke und nennt sich König der Schweiz. Was daran stimmt – und was reine Inszenierung ist.

Jonas Lauwiner in zeremonieller Uniform

Ein Mann mit Krone, Uniform und einem eigenen „Imperium“ – mitten in der Schweiz. Was zunächst wie eine erfundene Geschichte klingt, hat einen realen Kern: Jonas Lauwiner besitzt zahlreiche Grundstücke, sitzt im Stadtparlament von Burgdorf und bezeichnet sich selbst als „König der Schweiz“. Ein echter Monarch ist er allerdings nicht.

Die Geschichte sorgt auch in der marokkanischen Community für Aufmerksamkeit. Lauwiner ist Schweizer mit marokkanischen Wurzeln. Seine ungewöhnliche Laufbahn verbindet Immobilienrecht, politische Inszenierung und eine Debatte darüber, wem Straßen, Wege und scheinbar vergessene Flächen gehören.

Vom ersten Grundstück zur ungewöhnlichen Geschäftsidee

Nach eigenen Angaben begann Lauwiners Interesse an Grundstücken mit einer kleinen Parzelle, die er von seinem Vater erhielt. Später stieß er bei seinen Recherchen auf Flächen, die im Grundbuch rechtlich als herrenlos galten.

Dabei ist eine wichtige Unterscheidung nötig: Ein Grundstück ist nicht schon deshalb herrenlos, weil seine Eigentümerin oder sein Eigentümer unbekannt ist. Herrenlos wird es beispielsweise, wenn die bisherige Eigentümerschaft formell darauf verzichtet oder ein Erbe ausgeschlagen wird. Artikel 658 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches regelt, unter welchen Voraussetzungen solche Grundstücke angeeignet werden können.

Das Verfahren ist also kein beliebiger Trick. Die Flächen müssen tatsächlich herrenlos sein, der Antrag wird über das Grundbuch abgewickelt und die kantonalen Regeln können sich unterscheiden. Gemeinden haben zudem häufig einen Informationsvorsprung oder eigene Möglichkeiten, solche Grundstücke zu übernehmen.

Wege, Wald und fast 100.000 Quadratmeter

Mit dieser Methode eignete sich Lauwiner im Laufe der Jahre zahlreiche Parzellen an. Nach Angaben des Schweizer Fernsehens SRF besaß er im Sommer 2025 insgesamt 149 Grundstücke mit einer Fläche von fast 100.000 Quadratmetern. Darunter befanden sich Wiesen, Waldstücke, Industrieflächen sowie mehr als 80 private Straßen und Wege. Für Erwerb und Gebühren soll er insgesamt rund 15.000 Schweizer Franken aufgewendet haben.

Gerade die Straßen wurden zum politischen Problem. Manche Wege werden seit Jahren von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt, obwohl sie rechtlich nicht der Gemeinde gehören. Wenn eine solche Fläche plötzlich einen privaten Eigentümer erhält, entstehen Fragen zu Unterhalt, Zufahrt und möglichen Entschädigungen.

Im luzernischen Geuensee bot Lauwiner der Gemeinde einen Weg für 150.000 Franken an. Als Alternative brachte er eine Umbenennung in „Lauwinerstrasse“ ins Spiel. Der Fall verstärkte die Diskussion darüber, ob Gemeinden bei herrenlosen Grundstücken ein Vorrecht erhalten sollten.

Ein König ohne Königreich

Seit 2019 inszeniert sich Lauwiner als „König der Schweiz“. Zu seinem Auftritt gehören eine Krone, zeremonielle Uniformen, Titel und das von ihm gegründete „Lauwiner Empire“. Auf dessen Internetseite ist auch von einer eigenen Legion die Rede.

Rechtlich hat all das keine staatliche Bedeutung. Die Schweiz ist eine föderale Republik und kennt weder einen König noch ein anerkanntes Königshaus. Lauwiners Titel verleiht ihm keine Regierungsgewalt, und seine Organisation ist keine offizielle Streitkraft. Das „Imperium“ ist eine private Selbstdarstellung, während seine eingetragenen Grundstücke real sind.

Vom Medienphänomen ins Stadtparlament

Lauwiner blieb nicht nur eine Medienfigur. Bei den Gemeindewahlen vom 24. November 2024 gewann er mit seiner eigenen Liste und 689 Kandidatenstimmen einen Sitz im Stadtrat von Burgdorf.

Der Begriff kann außerhalb der Schweiz missverstanden werden: Der Burgdorfer Stadtrat ist das lokale Parlament und nicht die Stadtregierung. Lauwiner wurde weder Stadtpräsident noch Mitglied einer Kantons- oder Bundesregierung. Sein Mandat ist dennoch ein reales, demokratisch vergebenes politisches Amt.

Warum die Geschichte mehr als eine Kuriosität ist

Für viele Menschen mit marokkanischen Wurzeln wirkt die Geschichte zunächst wie eine außergewöhnliche Erfolgserzählung. Doch sie ist weder die Geschichte eines Marokkaners, der die Schweiz regiert, noch der Beweis für eine grenzenlose Gesetzeslücke.

Interessant ist vielmehr, wie Lauwiner drei Ebenen miteinander verbindet: eine wenig bekannte Regel des Immobilienrechts, wirtschaftliche Interessen und eine bewusst spektakuläre Medienfigur. Seine Herkunft gehört zu seiner Biografie, erklärt aber nicht sein Vorgehen und sollte nicht als nationale Heldengeschichte überhöht werden.

Kurze Einordnung

Jonas Lauwiner ist kein König der Schweiz. Er ist ein Schweizer Unternehmer und Lokalpolitiker mit marokkanischen Wurzeln, der zahlreiche herrenlose Grundstücke legal auf seinen Namen eintragen ließ und daraus eine öffentlichkeitswirksame Geschichte machte.

Sein Fall zeigt zugleich eine reale politische Frage: Soll eine Privatperson Straßen und Wege übernehmen können, die von einer Gemeinde und ihrer Bevölkerung längst wie öffentlicher Raum genutzt werden? Mehrere Kantone beschäftigen sich inzwischen mit dieser Frage. Die Antworten fallen je nach Kanton unterschiedlich aus.

Quellen

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